Teilzeit-Gehalt berechnen
Ihr Teilzeit-Gehalt
Teilzeit-Brutto
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Teilzeit-Netto (SK I)
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Nettoquote
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Teilzeit-Übersicht bei 4.000 EUR Vollzeit-Brutto
| Wochenstunden | Anteil | Brutto/Monat | Netto/Monat (SK I) | Nettoquote |
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Annahmen: Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%, NRW. Vollzeit = 40 Stunden/Woche. Berechnung nach BMF PAP 2026.
Gut zu wissen: Teilzeit und Sozialversicherung
- Minijob-Grenze 2026: Bis 556 EUR/Monat sind Minijobs für Arbeitnehmer steuer- und SV-frei
- Midijob (Übergangsbereich): 556,01 – 2.000 EUR/Monat — reduzierte Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung
- Reguläre Teilzeit: Ab 2.000 EUR/Monat gelten die vollen SV-Beitragssätze
- Recht auf Teilzeit: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Teilzeit (TzBfG)
Häufige Fragen zur Teilzeit
Wie berechnet man das Teilzeit-Gehalt?
Das Teilzeit-Brutto ergibt sich aus: Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / 40). Bei 4.000 EUR Vollzeit und 20h/Woche: 4.000 × 0,5 = 2.000 EUR brutto. Das Netto wird dann regulär berechnet.
Wie viel netto bei 20 Stunden Teilzeit?
Bei 4.000 EUR Vollzeit-Brutto und 20h/Woche beträgt das Teilzeit-Brutto 2.000 EUR. In Steuerklasse I bleiben davon ca. — netto (2026, ohne Kirchensteuer).
Werden bei Teilzeit SV-Beiträge fällig?
Ja, ab 556 EUR/Monat (über Minijob-Grenze) fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Im Übergangsbereich (556–2.000 EUR) gelten reduzierte AN-Beiträge.
Ab wann ist Teilzeit ein Minijob?
Ein Minijob liegt vor, wenn das Gehalt 556 EUR/Monat nicht übersteigt. Bei 4.000 EUR Vollzeit wäre das bei ca. 5,5 Stunden/Woche der Fall.