Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen (zvE), desto höher der Steuersatz. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.096 EUR — bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensteuer für Grundtabelle (Einzelveranlagung) und Splittingtabelle (Zusammenveranlagung Ehepaare) nach dem BMF Programmablaufplan 2026.
| zvE (EUR/Jahr) | ESt Grundtabelle | Effektiver Satz | Grenzsteuersatz | ESt Splitting |
|---|
Berechnung nach BMF Programmablaufplan 2026. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Splittingtabelle ergibt sich aus der doppelten Steuer auf das halbe zvE.
Einkommensteuer 2026 — Die wichtigsten Fakten
Grundfreibetrag 2026
Der Grundfreibetrag beträgt 12.096 EUR pro Person (Splitting: 24.192 EUR). Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Er sichert das steuerfreie Existenzminimum.
Spitzensteuersatz 42%
Ab einem zvE von 68.480 EUR greift der Spitzensteuersatz von 42%. Er gilt für jeden weiteren Euro über dieser Grenze — nicht rückwirkend für das gesamte Einkommen.
Reichensteuer 45%
Ab einem zvE von 277.826 EUR gilt der Höchststeuersatz von 45% (sog. Reichensteuer). Dies betrifft weniger als 1% aller Steuerpflichtigen.
Grundtabelle vs. Splittingtabelle
Die Grundtabelle gilt für Einzelveranlagung (Ledige, SK I/II). Die Splittingtabelle gilt für Zusammenveranlagung von Ehepaaren (SK III/IV/V) — das Einkommen wird halbiert, besteuert und verdoppelt.