Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Brutto abgezogen wird. Je nach Familienstand und Beschäftigungssituation wird eine der sechs Steuerklassen zugewiesen. Hier ein Überblick mit Netto-Berechnung für ein Beispielgehalt von 4.000 EUR brutto:
| Steuerklasse | Personenkreis | Lohnsteuer | Netto | Differenz zu SK I |
|---|
Berechnung: 4.000 EUR brutto, keine Kirchensteuer, 30 Jahre, keine Kinder, Zusatzbeitrag 2,69%, NRW.
Die 6 Steuerklassen im Detail
Steuerklasse I — Ledige
Für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Grundfreibetrag 2026: 12.096 EUR. Standard-Steuerklasse für die meisten Arbeitnehmer.
Steuerklasse II — Alleinerziehende
Für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt. Enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 EUR). Muss beim Finanzamt beantragt werden.
Steuerklasse III — Verheiratete (Besserverdiener)
Für den besserverdienenden Ehepartner in der Kombination III/V. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Lohnsteuer. Nur sinnvoll wenn Partner SK V wählt.
Steuerklasse IV — Verheiratete (gleich)
Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Gleicher Tarif wie SK I, aber mit Option auf das Faktorverfahren für genauere monatliche Steuer.
Steuerklasse V — Verheiratete (Geringverdiener)
Für den geringerverdienenden Ehepartner in der Kombination III/V. Kein Grundfreibetrag — höchste Lohnsteuer. Der Ausgleich erfolgt über SK III des Partners.
Steuerklasse VI — Zweitjob
Für den Zweitjob oder weitere Beschäftigungen. Kein Grundfreibetrag, keine Pauschbeträge. Die höchsten Abzüge aller Steuerklassen.
Häufige Fragen zu Steuerklassen
Welche Steuerklasse habe ich?
Ledige erhalten Steuerklasse I, Alleinerziehende Steuerklasse II. Verheiratete können zwischen III/V und IV/IV wählen. Steuerklasse VI gilt automatisch für Zweitjobs.
Welche Steuerklasse hat am meisten netto?
Steuerklasse III hat das höchste Netto, ist aber nur für Verheiratete möglich. Für Ledige ist SK I Standard, Alleinerziehende profitieren von SK II.
Kann man die Steuerklasse wechseln?
Verheiratete können die Kombination einmal pro Jahr beim Finanzamt ändern. Ab 2030 soll die Kombination III/V abgeschafft werden.
Steuerklasse 1 vs. 4 — was ist der Unterschied?
Bei der Lohnsteuer: kein Unterschied. SK I und IV haben den gleichen Grundtarif. SK IV ist nur für Verheiratete und kann mit dem Faktorverfahren kombiniert werden.