Wer bekommt Steuerklasse 1?

Steuerklasse 1 ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Sie wird automatisch allen ledigen, geschiedenen und dauerhaft getrennt lebenden Arbeitnehmern zugewiesen. Auch Verwitwete erhalten ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des Ehepartners die Steuerklasse 1. Wer erstmals eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt und nicht verheiratet ist, wird ebenfalls in Steuerklasse 1 eingestuft.

Grundfreibetrag und Abzüge in Steuerklasse 1

In Steuerklasse 1 gilt der volle Grundfreibetrag von 12.042 € pro Jahr (2026). Erst ab einem zu versteuernden Einkommen über diesem Betrag fällt Lohnsteuer an. Zusätzlich werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und ggf. die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Einkommen in Steuerklasse 1 aufgrund der hohen Freigrenzen.

Brutto Netto Tabelle — Steuerklasse 1

Alle Werte berechnet nach BMF PAP 2026. Ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%.

Brutto Lohnsteuer Soli SV-Beiträge Netto Nettoquote

Häufige Fragen zur Steuerklasse 1

Ist Steuerklasse 1 die schlechteste Steuerklasse?

Nein, Steuerklasse 1 ist die Standard-Steuerklasse und keineswegs die schlechteste. Die Steuerklassen 5 und 6 haben deutlich höhere Abzüge. Steuerklasse 1 beinhaltet den vollen Grundfreibetrag und alle üblichen Pauschbeträge.

Kann ich als Lediger eine andere Steuerklasse wählen?

Als ledige Person ohne Kinder steht Ihnen grundsätzlich nur Steuerklasse 1 zu. Alleinerziehende können die günstigere Steuerklasse 2 beantragen. Bei einer Heirat können Ehepaare zwischen den Kombinationen 3/5 oder 4/4 wählen.

Was ändert sich 2026 in Steuerklasse 1?

Der Grundfreibetrag wurde auf 12.042 € angehoben. Außerdem wurden die Tarifeckwerte angepasst, sodass die kalte Progression teilweise ausgeglichen wird. Die Sozialversicherungsbeiträge haben sich ebenfalls leicht verändert.

Lohnt sich eine Steuererklärung in Steuerklasse 1?

Ja, häufig lohnt sich eine Steuererklärung auch in Steuerklasse 1. Werbungskosten über 1.230 €, Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale oder außergewöhnliche Belastungen können zu einer Erstattung führen. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer über 1.000 € zurück.

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