Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Ersatzsatz beträgt 65 % des Nettoeinkommens bei einem Netto zwischen 1.240 und 2.770 EUR. Bei einem Netto unter 1.000 EUR steigt der Satz auf bis zu 67 %. Das Minimum liegt bei 300 EUR, das Maximum bei 1.800 EUR pro Monat. Elterngeld Plus beträgt die Hälfte des Basis-Elterngelds, kann aber doppelt so lange bezogen werden.
Elterngeld berechnen
Ihr Elterngeld
Brutto
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Netto (SK I)
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Elterngeld Basis
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Elterngeld Plus
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Elterngeld nach Gehaltsstufe
| Brutto/Monat | Netto (SK I) | Ersatzrate | Elterngeld Basis | Elterngeld Plus |
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Annahmen: Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,69%, NRW. Vereinfachte Elterngeldberechnung: 65% bei Netto ab 1.240 EUR, 67% bei Netto unter 1.000 EUR, linear interpoliert dazwischen. Min. 300 EUR, max. 1.800 EUR. Berechnung nach BMF PAP 2026.
Gut zu wissen: Elterngeld 2026
- Bezugsdauer Basis: Maximal 12 Monate, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate
- Bezugsdauer Plus: Bis zu 24 Monate bei halber Höhe — ideal bei Teilzeitarbeit
- Teilzeit: Während des Elterngeldbezugs ist Teilzeitarbeit bis 32 Stunden/Woche erlaubt
- Mindestelterngeld: 300 EUR (Basis) bzw. 150 EUR (Plus) — auch ohne vorheriges Einkommen
- Einkommensgrenze: Ab 2024 gelten reduzierte Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch (150.000 EUR zu versteuerndes Einkommen)
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie wird Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei einem Netto von 1.000–1.240 EUR beträgt es 65 %, bei unter 1.000 EUR steigt der Satz auf bis zu 67 %. Minimum: 300 EUR, Maximum: 1.800 EUR.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Basis-Elterngeld: Maximal 12 Monate, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. Elterngeld Plus: Bis zu 24 Monate bei halber Höhe. Eine Kombination beider Varianten ist möglich.
Elterngeld Plus vs. Basis-Elterngeld
Basis-Elterngeld: 65–67 % des Nettos (max. 1.800 EUR) für 12+2 Monate. Elterngeld Plus: 50 % des Basis-Betrags (max. 900 EUR), dafür doppelt so lange — besonders lohnend bei Teilzeitarbeit.
Elterngeld und Teilzeit — geht das?
Ja, während des Elterngeldbezugs dürfen Sie bis zu 32 Stunden/Woche in Teilzeit arbeiten. Bei Teilzeit wird das Elterngeld als Differenzbetrag berechnet. Nutzen Sie unseren Teilzeit Rechner für die Berechnung.