Minijob 2026: Die wichtigsten Fakten
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 556 EUR pro Monat. Sie wird vom Mindestlohn abgeleitet: 12,82 EUR × 43,33 Stunden = 556 EUR. Minijobber zahlen keine Lohnsteuer (der Arbeitgeber führt pauschal 2% ab) und keine Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung ist optional abwählbar). Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben von ca. 28–30%.
Minijob-Grenze 2026
556 EUR
AG-Pauschale
ca. 28–30%
AN steuerfrei
+ SV-frei
Minijob-Check: Liege ich unter der Grenze?
Monatsverdienst (ca.)
—
—
Arbeitgeber-Kosten bei 556 EUR Minijob
Der Arbeitgeber zahlt bei einem Minijob pauschale Abgaben. Hier die Aufschlüsselung für einen 556 EUR Minijob:
| Abgabe | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Pauschale Krankenversicherung | 13,00% | 72,28 € |
| Pauschale Rentenversicherung | 15,00% | 83,40 € |
| Pauschale Lohnsteuer | 2,00% | 11,12 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 1,10% | 6,12 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,44% | 2,45 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06% | 0,34 € |
| AG-Abgaben gesamt | 31,60% | 175,71 € |
| Gesamtkosten AG | 731,71 € |
Vergleich: Minijob vs. Midijob vs. Teilzeit
| Minijob (556 EUR) | Midijob (800 EUR) | Teilzeit (1.500 EUR) |
|---|
Midijob und Teilzeit: Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, NRW, Zusatzbeitrag 2,69%. Berechnung nach BMF PAP 2026.
Häufige Fragen zum Minijob
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 556 EUR/Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 12,82 EUR × 43,33 Stunden. Wer regelmäßig mehr verdient, gilt als Midijobber (Übergangsbereich bis 2.000 EUR).
Ist ein Minijob steuerfrei?
Ja, für den Arbeitnehmer ist der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2% Lohnsteuer sowie pauschale SV-Beiträge. Lediglich die Rentenversicherungspflicht besteht — kann aber abgewählt werden.
Kann man mehrere Minijobs haben?
Nur wenn kein versicherungspflichtiger Hauptjob besteht. Neben einem Hauptjob ist nur ein Minijob anrechnungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird voll SV-pflichtig.
Minijob neben dem Hauptjob?
Ein Minijob bleibt neben einem Hauptjob anrechnungsfrei — die 556 EUR werden nicht zum Hauptjob addiert. Der Minijob bleibt für den AN steuer- und SV-frei. Erst ab dem zweiten Minijob wird zusammengerechnet.