So funktioniert die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird auf die Lohnsteuer berechnet — nicht auf das Bruttogehalt. Der Satz beträgt 8% in Baden-Württemberg und Bayern und 9% in allen anderen Bundesländern. Wer keine Lohnsteuer zahlt (z.B. wegen Grundfreibetrag oder Steuerklasse III), zahlt auch keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll absetzbar.

Kirchensteuer berechnen

Brutto

Netto ohne KiSt

Netto mit KiSt

Kirchensteuer/Monat

Kirchensteuer/Jahr

Kirchensteuer nach Brutto und Satz (Steuerklasse I)

Brutto/Monat Lohnsteuer KiSt 8% (BW/BY) KiSt 9% (übrige) KiSt 9% / Jahr

Annahmen: Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, Zusatzbeitrag 2,69%, NRW. Berechnung nach BMF PAP 2026. Kirchensteuer = Differenz Netto ohne/mit KiSt.

Kirchensteuer nach Bundesland

Bundesland KiSt-Satz
Baden-Württemberg8%
Bayern8%
Berlin9%
Brandenburg9%
Bremen9%
Hamburg9%
Hessen9%
Mecklenburg-Vorpommern9%
Niedersachsen9%
Nordrhein-Westfalen9%
Rheinland-Pfalz9%
Saarland9%
Sachsen9%
Sachsen-Anhalt9%
Schleswig-Holstein9%
Thüringen9%

Kirchensteuer sparen durch Austritt

Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr. Der Austritt erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht und kostet zwischen 10 und 60 EUR. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

Häufige Fragen zur Kirchensteuer

Wer zahlt Kirchensteuer?

Kirchensteuer zahlen alle Arbeitnehmer, die Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind — vor allem der katholischen und evangelischen Kirche. Sie wird automatisch über die Lohnabrechnung einbehalten.

Warum gibt es 8% und 9%?

In Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Satz 8%, in allen anderen 14 Bundesländern 9%. Die unterschiedlichen Sätze haben historische Gründe und werden von den Landeskirchen festgelegt.

Kann man Kirchensteuer absetzen?

Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in voller Höhe absetzbar. Sie wird in der Steuererklärung eingetragen und mindert das zu versteuernde Einkommen.

Wie funktioniert der Kirchenaustritt?

Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Kosten: 10–60 EUR. Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat. Sie benötigen nur Ihren Personalausweis.

Weitere Berechnungen

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