Wer kann die Steuerklasse wechseln?
- Verheiratete / Verpartnerte: Wechsel zwischen III/V und IV/IV (auch IV/IV mit Faktor) — seit 2020 mehrmals pro Jahr möglich
- Alleinerziehende: Wechsel von Steuerklasse I in Steuerklasse II (Antrag beim Finanzamt, Kind muss im Haushalt leben)
- Nach Scheidung: Automatischer Wechsel zurück in Steuerklasse I ab dem Folgejahr der Trennung
- Nach Tod des Partners: Im Todesjahr und Folgejahr Steuerklasse III (Gnadensplitting), danach Steuerklasse I
Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare
| Kombination | Geeignet für | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| III / V | Ein Partner verdient deutlich mehr (>60/40 Aufteilung) | Höchstes Netto beim Besserverdiener, mehr Liquidität im Monat | Oft Nachzahlung bei der Steuererklärung, Pflicht zur Abgabe |
| IV / IV | Beide Partner verdienen ähnlich | Faire Verteilung, selten Nachzahlung | Splittingvorteil wird erst bei der Steuererklärung berücksichtigt |
| IV / IV mit Faktor | Alle Ehepaare (genaueste Variante) | Splittingvorteil bereits im Monat, kaum Nachzahlung oder Erstattung | Antrag nötig, Faktor muss jährlich neu beantragt werden |
Interaktiver Vergleich: III/V vs. IV/IV
Geben Sie die Bruttogehälter beider Partner ein und vergleichen Sie das kombinierte Netto bei verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen.
Ergebnis: Steuerklassen-Vergleich
| Kombination III/V | Kombination IV/IV | |
|---|---|---|
| Netto Partner 1 | — | — |
| Netto Partner 2 | — | — |
| Gesamt-Netto | — | — |
Differenz (III/V − IV/IV):
—
—
Berechnung: Keine Kirchensteuer, 30 Jahre, keine Kinder, Zusatzbeitrag 2,69%, NRW. Bei III/V: Partner 1 = SK III, Partner 2 = SK V. Individuelle Werte können abweichen.
So beantragen Sie den Steuerklassenwechsel
- Formular ausfüllen: Nutzen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ oder stellen Sie den Antrag digital über ELSTER (elster.de).
- Einzeln oder gemeinsam: Seit 2020 kann jeder Partner den Wechsel einzeln beantragen — die Zustimmung des anderen ist nicht mehr nötig.
- Beim Finanzamt einreichen: Der Antrag geht an das zuständige Wohnsitzfinanzamt. Online über ELSTER oder persönlich/postalisch.
- Wirksamkeit: Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung. Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich.
Wann lohnt sich der Steuerklassenwechsel?
- Heirat: Nach der Heirat prüfen, ob III/V oder IV/IV mehr Netto bringt — nutzen Sie unseren Vergleich oben
- Geburt / Elterngeld: Wer Elterngeld beantragt, sollte mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz in SK III wechseln. Das Elterngeld basiert auf dem Netto!
- Gehaltsänderung: Bei Beförderung, Jobwechsel oder Teilzeit eines Partners kann sich die optimale Kombination ändern
- Arbeitslosigkeit: Das Arbeitslosengeld I wird auf Basis des Nettogehalts berechnet — ein rechtzeitiger Wechsel in SK III erhöht das ALG I
- Trennung / Scheidung: Im Trennungsjahr können Sie die Steuerklasse noch frei wählen. Ab dem Folgejahr gilt automatisch SK I
Häufige Fragen zum Steuerklassenwechsel
Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 gibt es keine Begrenzung mehr. Ehepaare können die Steuerklassenkombination mehrmals im Jahr wechseln. Der Wechsel gilt jeweils ab dem Folgemonat nach Antragstellung.
Welche Steuerklasse nach der Heirat?
Nach der Heirat erhalten beide Partner automatisch Steuerklasse IV. Für die Kombination III/V müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen. Prüfen Sie vorher mit unserem Vergleichsrechner, welche Variante günstiger ist.
Welche Steuerklasse ist für Elterngeld am besten?
Der Partner, der Elterngeld bezieht, sollte rechtzeitig in SK III wechseln (mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz). Das Elterngeld wird auf Basis des Nettogehalts berechnet — in SK III ist das Netto am höchsten.
Was ist Steuerklasse IV mit Faktor?
Beim Faktorverfahren wird der Splittingvorteil bereits monatlich berücksichtigt. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer beider Partner optimal verteilt. Vorteil: Kaum Nachzahlung bei der Steuererklärung.